Nach der Disputation
- Das Dekanat gratuliert Ihnen herzlich zu Ihrer bestandenen Disputation!
- Sie erhalten nun eine schriftliche Bestätigung des Dekans über Ihr bestandenes Promotionsverfahren.
- Bitten Sie Ihren/
Ihre Betreuer*in, dem Dekanat per E-Mail mitzuteilen (an: [email protected]), dass Sie Ihre Dissertation veröffentlichen dürfen. - Hierzu erhalten Sie im Anschluss eine Bestätigung des Dekans.
- Jetzt dürfen Sie mit der Veröffentlichung beginnen.
Die Veröffentlichung
- Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten zu veröffentlichen:
- Sie veröffentlichen elektronisch über die Universitätsbibliothek. (ausführliche Informationen finden Sie hier)
Dabei geben Sie fünf Exemplare Ihrer Dissertation bei uns am Sekretariat ab mit dem Formular „Abgabe elektronischer Dokumente“, welches Sie bitte datieren und unterschreiben. Dieses Formular erhalten Sie über den unten genannten Link.
Die Universitätsbibliothek kontrolliert dann nochmals Ihre Abgabe und schickt uns eine Bestätigung, dass Sie alle Bedingungen der elektronischen Veröffentlichung erfüllt haben. - Sie veröffentlichen über einen Buchhandel/
Verlag. Dann muss zwingend kenntlich gemacht werden, dass die Veröffentlichung auf einer Dissertation der Universität Mannheim beruht. Sie müssen fünf Pflichtexemplare und eine Bestätigung des Verlags abgeben. - Sie können 55 Pflichtexemplare bei uns einreichen. Diese Möglichkeit wird nur noch äußerst selten genutzt.
- Sie veröffentlichen elektronisch über die Universitätsbibliothek. (ausführliche Informationen finden Sie hier)
- Nachdem Sie sich für eine Möglichkeit entschieden haben und alle Schritte abgearbeitet haben, dürfen wir Ihnen Ihre Doktorurkunde aushändigen.
Diese können Sie entweder am Dekanat abholen, oder wir senden Ihnen die Urkunde per Einschreiben zu. Schreiben Sie bitte eine E-Mail an: [email protected], ggf. mit Ihrer Adresse. - Mit Erhalt der Doktorurkunde dürfen Sie nun auch den Doktortitel tragen.